JASMIN LORENZ
HISTORIKERIN
Über mich
Hallo! Ich bin Jasmin Lorenz und mittlerweile seit über 10 Jahren als Erbenermittlerin tätig.
Meine Begeisterung für die Familienforschung entdeckte ich während meines Masterstudiums der Neueren und Neuesten Geschichte an der Humboldt Universität zu Berlin. Neben umfangreichen Kenntnissen zu den historischen Ereignissen des 19. und 20. Jahrhunderts sammelte ich in dieser Zeit auch Erfahrungen in der Archivrecherche und Quellenarbeit.
Privat stöbere ich immer wieder mit Freude durch alte Familienstammbücher, Fotos und Briefe. Als Genealogin machte ich somit meine Leidenschaft zum Beruf.
Bei meiner Arbeit begegne ich immer wieder faszinierenden Menschen und spannenden Lebensgeschichten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Erbenermittlung
Erbenermittlung, was ist das?
Wenn ein Mensch stirbt, kümmern sich normalerweise die engsten Familienmitglieder, wie zum Beispiel die Ehepartner oder Kinder um die Abwicklung des Nachlasses der verstorbenen Person.
Wenn aber die Angehörigen nicht mehr leben oder unbekannt sind, wird das zuständige Nachlassgericht informiert. Dieses prüft, ob eine letztwillige Verfügung wie z.B. ein Testament vorliegt. Für den Fall, dass keine weiteren Informationen zu potenziellen Erben zur Verfügung stehen und der Verstorbene ein gewisses Vermögen hinterlassen hat, wird vom Gericht ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser verwaltet den Nachlass des Erblassers und ist für die Ermittlung der Erben zuständig.
Können Nachlasspfleger jedoch trotz der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel keine Erben ausfindig machen, werden Erbenermittler beauftragt.
Darüber hinaus wenden sich auch Behörden, Kommunen oder gesetzliche Vertreter an Erbenermittler, wenn sie mit der Erbensuche nicht weiterkommen.
Erbenermittler haben meist Zugang zu verschiedensten genealogischen Quellen, wie Standesamtsunterlagen, Kirchenbüchern, alten Adressbüchern sowie elektronischen Datenbanken. Erbenermittlung ist oft mit mühsamer Recherchearbeit verbunden und erfordert neben geschichtlichem Hintergrundwissen auch Fertigkeiten wie das Lesen alter Handschriften.
Ausdauer, Sorgfalt und die richtige Intuition sind unerlässlich, um komplexe Verwandtschaftsverhältnisse aufzudecken und somit auch schwierige Nachlassfälle zu einem schnellen und vor allem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Weshalb erfolgte die Kontaktaufnahme?
Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, so tritt gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist im BGB geregelt und bestimmt, wer zu welchem Anteil erbt. Erben der 1. Erbordnung sind beispielsweise die Kinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die nächsten Angehörigen.
In Ihrem Fall wurden Sie als mögliche erbberechtigte Person in einer ungeklärten Nachlasssache ermittelt und kommen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erbin bzw. Erbe in Betracht. Auch wenn sie den Erblasser nicht kannten, handelt es sich bei den meisten Erben um entfernte Verwandte.
Für den Fall, dass trotz professioneller Erbenermittlung keine gesetzlichen Erben ermittelt werden können, fällt der gesamte Nachlass für gewöhnlich an den Staat.
Ich ermittle ausschließlich in positiven Nachlassfällen, d.h., dass der Nachlass nicht überschuldet ist.
Honorar
Um die Recherchen erfolgreich abzuschließen, erfordert die Erbenermittlung oft einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Sämtliche dabei anfallenden Kosten werden von mir verauslagt. Mit den von mir ermittelten Erben vereinbare ich daher ein Honorar auf Erfolgsbasis. Dieses wird erst im Erfolgsfall, d.h. mit Auszahlung des Nachlasses fällig. Somit entstehen für die Erben vorab keine Kosten.
Das Erfolgshonorar wird individuell mit den Erben vereinbart. Es orientiert sich am Arbeitsaufwand und Umfang der Recherchen und liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent des Nachlasswertes zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für zu beantragende Erbscheine werden nach Abschluss der Nachlassangelegenheit anteilig berechnet.
Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - doch nicht als Erbe in Frage kommen oder meine Ermittlungen zu keinem positiven Ergebnis führen, erhebe ich keine Ansprüche auf Honorar und Auslagenersatz. In diesem Fall wird die Honorarvereinbarung hinfällig und alle entstandenen Kosten gehen zu meinen Lasten. Sie gehen somit keinerlei Risiko ein.
Mit Urteil vom 23. September 1999, III ZR 323/98 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Erbenermittler zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit den ermittelten Erben verpflichtet sind, da sie sonst keinen Anspruch auf Vergütung haben.
Aufgrund dessen bitte ich Sie um Verständnis, dass ich meine Rechercheergebnisse erst nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung durch alle potenziellen Erben offenlegen kann.
Was passiert als Nächstes?
Nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung durch alle erbberechtigten Personen gilt es einen Erbschein zu beantragen, der die rechtmäßigen Erben ausweist. Zum Nachweis Ihrer Erbberechtigung werden diverse Personenstandsurkunden benötigt. Ich kümmere mich um eine schnellstmögliche und transparente Abwicklung des Nachlasses – von der Beibringung aller erforderlichen Dokumente bis hin zur korrekten Auszahlung.
Oftmals führen eine schwierige Urkundenlage, komplexe Verwandtschaftsverhältnisse sowie lange Bearbeitungszeiten bei den Behörden zu langwierigen Recherchen. Die Dauer der Ermittlungen hängt also von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich im Vorfeld leider nicht beurteilen.
Selbstverständlich halte ich Sie über den Fortschritt der Angelegenheit stets auf dem Laufenden und stehe Ihnen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung. Jedoch beinhaltet meine Tätigkeit keine Rechtsberatung.
Ahnenforschung
„Familie ist wie ein Baum. Die Zweige mögen in unterschiedliche Richtungen wachsen, doch die Wurzeln halten alles zusammen.“
Unbekannt
Möchten Sie gern mehr über Ihre Wurzeln erfahren und wissen, woher Ihre Vorfahren kamen? Oder betreiben Sie selbst Ahnenforschung und kommen bei Ihrer Recherche nicht weiter?
Gerne bin ich Ihnen bei genealogischen Nachforschungen aller Art behilflich - sei es bei der Beschaffung einzelner Dokumente wie Personenstandsurkunden, beim Lesen alter Handschriften oder bei der Erstellung von Stammbäumen für private, wissenschaftliche oder publizistische Zwecke.
Auf Grundlage der vorliegenden Informationen führe ich die notwendigen Archivrecherchen durch oder gebe Ihnen Hilfestellungen für Ihre private Familienforschung.
Die Kosten für die Ahnenforschung sind abhängig vom Rechercheaufwand bzw. vom Umfang des zu erstellenden Stammbaumes. Jede Biografie ist einzigartig und somit ist auch jeder Auftrag anders. Teilen Sie mir einfach Ihr Anliegen mit, und ich mache Ihnen unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot.